Unternehmensnachfolge

Ihr Unternehmen übergeben, ohne Werte zu verlieren

Ob an die Familie, an das Management oder an einen externen Käufer: Die Übergabe eines Unternehmens ist eine der komplexesten steuerlichen Gestaltungen überhaupt. Wir sorgen dafür, dass der Übergang reibungslos verläuft – steuerlich, wirtschaftlich und menschlich.

Die Dimension der Unternehmensnachfolge in Deutschland

Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) stehen in Deutschland jedes Jahr rund 125.000 Unternehmen vor der Nachfolge. In vielen Fällen scheitert die Übergabe nicht am Willen der Beteiligten, sondern an der steuerlichen und rechtlichen Komplexität.

Denn eine Betriebsübergabe löst zahlreiche steuerliche Konsequenzen aus: Erbschaft- oder Schenkungsteuer, Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinne, Grunderwerbsteuer bei Immobilien im Betriebsvermögen und ggf. Gewerbesteuer. Ohne professionelle Planung kann die Steuerlast so hoch ausfallen, dass die Fortführung des Unternehmens gefährdet ist.

Die drei Wege der Unternehmensnachfolge

Familieninterne Nachfolge: Die klassische Variante – das Unternehmen wird an die nächste Generation übergeben, meist als Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge. Steuerlich greifen hier die Verschonungsregeln der §§ 13a und 13b ErbStG, die bis zu 100 Prozent des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer befreien können – wenn die Voraussetzungen eingehalten werden.

Management-Buy-Out (MBO): Das bestehende Management übernimmt das Unternehmen. Steuerlich handelt es sich um einen Verkauf, bei dem der Veräußerungsgewinn beim Übergeber besteuert wird. Durch geschickte Strukturierung – etwa über eine Holding des übernehmenden Managements – lässt sich die Steuerlast auf beiden Seiten optimieren.

Externer Verkauf (M&A): Das Unternehmen wird an einen Dritten verkauft. Die steuerliche Behandlung hängt stark davon ab, ob Anteile oder Wirtschaftsgüter verkauft werden (Share Deal vs. Asset Deal), ob der Verkäufer eine natürliche Person oder eine Gesellschaft ist und welche Struktur der Käufer bevorzugt.

Unser Prozess bei der Nachfolgebegleitung

Phase 1 – Analyse: Wir bewerten Ihr Unternehmen, analysieren die bestehende Struktur und identifizieren die steuerlich günstigste Übergabeform. Phase 2 – Konzeption: Wir entwickeln ein maßgeschneidertes Nachfolgekonzept mit konkreten Steuerberechnungen für verschiedene Szenarien. Phase 3 – Umsetzung: Wir begleiten die Umsetzung in Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten – von der Vertragsgestaltung bis zur Handelsregistereintragung. Phase 4 – Nachbetreuung: Wir überwachen die Einhaltung von Behaltefristen und Lohnsummen und beraten bei Anpassungsbedarf.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Bis zu 100% steuerfrei

Durch optimale Nutzung der §§ 13a/13b ErbStG kann die Betriebsübergabe vollständig steuerfrei gestaltet werden.

Alle Übergabeformen

Ob Familie, Management oder externer Käufer – wir kennen die steuerlichen Besonderheiten jeder Variante.

Langfristige Begleitung

Wir begleiten Sie nicht nur bei der Übergabe, sondern überwachen die Einhaltung aller Fristen über die gesamte Behalteperiode.

Häufige Fragen

Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?

Mindestens drei bis fünf Jahre vor der geplanten Übergabe. Wenn die Struktur noch angepasst werden muss – etwa durch Gründung einer Holding – kann es auch zehn Jahre sein.

Die Verschonung wird anteilig rückgängig gemacht. Wenn die Lohnsumme unter die Mindestgrenze fällt, wird die Erbschaftsteuer nachträglich und anteilig festgesetzt. Das kann erhebliche Nachzahlungen auslösen.

Das hängt von der Perspektive ab. Für den Verkäufer ist ein Share Deal über eine Holding (§ 8b KStG) meist günstiger. Für den Käufer bietet ein Asset Deal Abschreibungsvorteile. Wir modellieren beide Varianten und finden den Kompromiss.

Kann ich mein Unternehmen steuerfrei an meine Kinder übergeben?

Grundsätzlich ja – durch die Kombination aus persönlichen Freibeträgen und der Optionsverschonung nach § 13a Abs. 10 ErbStG. Die Voraussetzungen sind allerdings anspruchsvoll und müssen im Vorfeld sorgfältig geprüft und sichergestellt werden.

Das hängt von der Komplexität ab. Wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot nach dem Erstgespräch. In der Regel steht die Beratungsinvestition in keinem Verhältnis zur möglichen Steuerersparnis, die oft im sechs- oder siebenstelligen Bereich liegt.

Die Nachfolge steht an? Sprechen Sie frühzeitig mit uns – damit nichts dem Zufall überlassen bleibt.